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Klenk & Meder GmbH
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In Linz beginnt's!

Ing. Rudolf Apfler, Leiter Technik Linz

› Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Soweit in Sonderbedingungen nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Einkaufsbedingungen, und zwar auch für den Fall, dass der Auftragnehmer in seiner Auftragsbestätigung keinen Bezug auf sie nimmt, oder bloß auf seine eigenen Bedingungen hinweist.

 

2. Mündliche Aufträge oder Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie mit Angabe der Auftragsnummer von uns schriftlich bestätigt werden.

 

3. Die Auftragsbestätigung ist uns möglichst innerhalb Wochenfrist zuzustellen, wobei ausschließlich die Durchschrift bzw. Zweitschrift unserer Bestellung als solche von uns anerkannt wird. Für Abweichungen von unseren Auftragsbedingungen, insbesondere des Preises, ist vor Beginn der Lieferungen oder Leistungen unsere schriftliche Zustimmung einzuholen. Wir behalten uns den Widerruf des Auftrages vor, falls nicht innerhalb von 2 Wochen die Auftragsannahme bestätigt ist.

 

4. Die Preise sind unveränderliche Festpreise, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bei Vereinbarung einer Gleitung können sich Preisänderungen nur auf jenen Teil der Lieferungen oder Leistungen beziehen, der in den Zeitraum nach Änderung der Grundlagen fällt und noch nicht bezahlt ist.

 

5. In allen den Auftrag betreffenden Schriftstücken wie Briefen, Packlisten, Sendescheinen, Rechnungen, Frachtdokumenten usw. sind die Kenndaten des Auftrages (Auftragsnummer, Anlage und Auftragsgegenstand) anzuführen. Die detailliert abzufassenden Sendscheine sind zweifach an uns zu senden. Den Sendungen ist eine Packliste beizulegen. Ohne diese wird die Übernahme und Zahlung verzögert.

 

6. Die Lieferungen erfolgen verpackt, frei Bestimmungsort, auf Gefahr des Auftragnehmers. Kosten, die aus der Nichtbeachtung der Versandvorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

 

7. Die Übernahme der Lieferungen oder Leistungen erfolgt erst, nachdem die Prüfung am Verwendungsort vorgenommen worden ist. Zeigt sich zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so gelten die Bestimmungen des § 377 des HGB.

 

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich entgeltlich überlassenes Leergut (z.B. Kabeltrommeln, Paletten etc.) sowie anfallende Transport- bzw. Verkaufsverpackungen, die nicht einem Sammelsystem zugeführt werden können, gegen Refundierung des Kostenersatzes auf seine Kosten und Gefahr hin, zurückzunehmen.

 

9. Unbeschädigte Ware, die vom Auftraggeber keiner Be- oder Verarbeitung unterzogen wurde, ist auf Aufforderung vom Auftragnehmer retourzunehmen und mit dem ursprünglich in Rechnung gestellten Betrag gutzuschreiben.

 

10. Die bei Auftragserteilung festgelegten Liefer- bzw. Fertigstellungstermine sind verbindlich einzuhalten. Eine erkennbare Terminverzögerung hat uns der Auftragnehmer so früh als möglich zu melden und schriftlich um Vereinbarung eines neuen Termines zu ersuchen. Eine nicht anerkannte Terminüberschreitung berechtigt uns, ein Pönale von 0,5 % für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung bis zum Betrag von 5 % des Gesamtpreises in Abzug zu bringen. Wir behalten uns vor, von einem Strafgeld abzusehen, wenn trotz Terminüberschreitung die Lieferungen oder Leistungen für uns noch rechtzeitig erfolgen. Wir sind aber auch berechtigt, bei nicht termingerechter Erfüllung vom Auftrag zurückzutreten.


11. Entsprechen die Lieferungen oder Leistungen nicht dem Auftrag oder den einschlägigen Vorschriften und Normen, sind wir berechtigt, diese zurückzuweisen und eine ordnungsgemäße Lieferung bzw. Leistung oder eine Behebung der Mängel bzw. eine angemessene Preisminderung, unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte, zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit der Übernahme bzw. für ersetzte Teile nach Einbau des neuen Teiles. Mängel, die innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Material-, Konstruktions-, Herstellungs- oder Montagefehler etc. auftreten, sind auf Kosten des Auftragnehmers einschließlich aller Nebenspesen frei Verwendungsort zu beheben. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung nicht umgehend nach, sind wir berechtigt, die Behebung der Mängel zu seinen Lasten vorzunehmen.

 

12. Sind für die Verwendung und Wartung des Kaufobjek¬tes Zeichnungen, Betriebsvorschriften, Ersatzteilverzeichnisse und dgl. notwendig oder üblich, bilden diese einen wesentlichen Bestandteil des Auftrages und sind uns spätestens bei Übernahme der Lieferungen oder Leistungen in zweifacher Ausfertigung einzusenden.

 

13. Rechnungen sind in dreifacher Ausfertigung einzusenden. Wir behalten uns vor, Rechnungen, deren Ausfertigung unseren Vorschreibungen nicht entspricht oder die infolge fehlender Versandpapiere nicht geprüft werden können unbearbeitet zurückzusenden (siehe Punkt 5.) In diesen Fällen gelten die Rechnungen bis zum Wiedereingang als nicht vorgelegt.

 

14. Soferne umseitig oder in generellen Übereinkommen nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung nach einwandfreier Lieferung bzw. Auftragserfüllung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang nach Abzug von 3 % Skonto oder 90 Tage netto vom Gesamtbetrag. Nachnahmesendungen werden nicht angenommen. Zessionen bedürfen unseres schriftlichen Einverständnisses. Falls eine Anzahlung oder Teilzahlung vereinbart wurde, hat der Auftragnehmer diese zeitgerecht schriftlich anzufordern. Durch jede geleistete Zahlung wird der entsprechende perzentuelle Anteil des Auftragwertes fest abgegolten.

 

15. Die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Skizzen, Zeichnungen und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen anderweitig nicht verwendet werden. Sie sind uns spätestens bei Übernahme der Lieferungen oder Leistungen zurückzustellen.

 

16. Der Auftragnehmer hat uns auch für allfällige Rechtsmängel zu haften und uns insbesondere bei etwa aus dem Auftrag entstehenden patentrechtlichen Streitigkeiten schad- und klaglos zu halten. Außerdem hat er uns den uneingeschränkten Gebrauch der gelieferten Gegenstände bzw. der errichteten Anlagen zu gewährleisten.

 

17. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unserer Gesellschaft in St. Pölten.

 

18. Mit Annahme dieser Bestellung erteilen Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung im Sinne des Datenschutzgesetzes, dass Daten aus diesem Geschäftsfall bei Bedarf an Dritte (Planungsfirma, Eigentümer, Versicherung etc.) jedoch nicht an Mitbewerber weitergegeben werden können.

 
› Mehr Informationen

Hier können Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klenk & Meder Gmbh downloaden!

Klenk & Meder AGBs