Der KLENK-Gruppe (Klenk & Meder GmbH, Maroscheck GmbH) ist Compliance ein großes Anliegen.
Ein wichtiges Instrument für mehr Transparenz wurde durch das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) geschaffen. Wenn Sie im Rahmen dieses Gesetzes auf Missstände oder Rechtsverstöße hinweisen, werden Sie vor Repressalien bewahrt.
Missstände oder Rechtsverstöße nach der EU-Whistleblower-Richtlinie können durch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie alle Personen die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zu unserem Unternehmen, Informationen über Verstöße erlangt haben, gemeldet werden.
Das Meldesystem darf nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist verboten.
Ihr Hinweis wird an eine externe und unabhängige Meldestelle weitergeleitet.
Dies kann natürlich anonym erfolgen, sollten Sie eine Rückantwort wünschen, muss zumindest eine E-Mailadresse in der Hinweisabgabe genannt werden. Sie sollten hier ein sicheres Postfach erstellen, um eine weiterführende Kommunikation zu ermöglichen.
Jede Meldung ist streng vertraulich. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Datenschutz.